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24.09.2026

Mechatroniker für Kältetechnik in Wuppertal: wenn Ihr Geselle zehn Monate in die Vollzeit-Meisterschule geht – was Ihr Betrieb planen muss

Teil I und II in zehn Monaten, Teil III und IV zusätzlich: Lernform, Arbeitsverhältnis, Förderung und Vertretung aus Sicht des Betriebs

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Inhaltsverzeichnis

Darum geht es in diesem Artikel

Die zehn Monate an der Bundesfachschule in Maintal decken die Teile I und II der Meisterprüfung ab, für den Meistertitel kommen Teil III und IV hinzu. Dieser Beitrag zeigt Wuppertaler Kälte-Klima-Betrieben, wie lange der Geselle fehlt, was der Lehrgang kostet und was die Förderung trägt. Außerdem geht es darum, wie das Arbeitsverhältnis weiterläuft, wie Sie den Kältedienst absichern und welche Rolle nach der Rückkehr wartet.

Was hinter den „zehn Monaten“ steckt: Teil I und II in Vollzeit, Teil III und IV zusätzlich

Wenn ein Geselle aus Ihrem Betrieb ankündigt, er werde „in zehn Monaten Meister“, fehlt in dieser Rechnung die Hälfte der Prüfung.

Die Meisterprüfung besteht nach § 45 der Handwerksordnung aus vier selbständigen Prüfungsteilen. Teil I prüft die Fachpraxis, Teil II die Fachtheorie. Teil III behandelt wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, Teil IV die Berufs- und Arbeitspädagogik, also das Ausbilden.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) in Maintal bietet Teil I und II als Vollzeitlehrgang über zehn Monate an. Er umfasst rund 1.300 Unterrichtseinheiten (BFS Kälte-Klima-Technik, abgerufen im September 2026).

Teil III und IV folgen als eigener Vollzeitlehrgang von acht Wochen. Den Meistertitel hat Ihr Mitarbeiter erst, wenn alle vier Teile bestanden sind.

Wie lange Ihr Geselle tatsächlich fehlt

Der nächste Vollzeitlehrgang für Teil I und II beginnt am 19. Oktober 2026 und läuft bis September 2027. Ein weiterer startet im März 2027.

Rechnet man die acht Wochen für Teil III und IV hinzu, fehlt Ihnen der Geselle insgesamt gut 13 Monate im Tagesgeschäft.

Der nächste Termin für Teil III und IV beginnt im Januar 2027 und liegt damit mitten im Herbstlehrgang für Teil I und II. Wann Ihr Mitarbeiter Teil III und IV ablegt, planen Sie deshalb gesondert.

Voraussetzungen und die zuständige Kammer

Voraussetzung sind die Gesellenprüfung und drei Jahre kältetechnische Berufspraxis bis zum Lehrgangsbeginn (BFS, abgerufen im September 2026). Prüfen Sie deshalb früh, ob Ihr Geselle diese Praxiszeit zum gewünschten Termin erreicht.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt für Lehrgänge in Maintal durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

Ihr Mitarbeiter legt die Prüfung damit in Hessen ab und nicht bei der Handwerkskammer Düsseldorf, zu deren Kammerbezirk Wuppertal gehört (HWK Düsseldorf, abgerufen im September 2026). Ob das die Meisterprämie aus Nordrhein-Westfalen berührt, erklären wir weiter unten.

An der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal dauert der Vollzeitlehrgang für die Meisterprüfung Teil I und II zehn Monate. Teil III und IV folgen als eigener Vollzeitlehrgang von acht Wochen; erst mit allen vier Teilen nach § 45 Handwerksordnung ist die Meisterprüfung bestanden.
Quelle
Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Meister Vollzeit (abgerufen im September 2026); § 45 Handwerksordnung

Vollzeit oder berufsbegleitend: welche Lernform Ihr Betrieb tragen kann

Für Ihren Betrieb zählt die Lernform mehr als der Kurspreis. Sie entscheidet, wie lange Ihnen ein Servicetechniker im Kundendienst fehlt.

Im Vollzeitlehrgang sitzt Ihr Geselle von Montag bis Freitag in Maintal im Unterricht. Für Einsätze in Wuppertal steht er in dieser Zeit praktisch nicht zur Verfügung.

Die BFS bietet Teil I und II auch berufsbegleitend in Teilzeit an. Dieser Lehrgang läuft zwei Jahre, von Januar 2027 bis November 2028 (BFS, abgerufen im September 2026).

Unterricht ist dann am Freitagnachmittag und am Samstag. Hinzu kommen zwei Blockwochen in Vollzeit, die erste zu Beginn des Lehrgangs, und im zweiten Jahr eine Werkstattphase von dreieinhalb Wochen, ebenfalls in Vollzeit.

Rechnen Sie die Anfahrt von Wuppertal nach Maintal hinzu, fällt der Freitag im Kundendienst womöglich ganz aus.

KriteriumVollzeit, Teil I und IITeilzeit, Teil I und II
Dauerzehn Monatezwei Jahre
Abwesenheit im Betriebdurchgehend, Montag bis FreitagFreitag, Blockwochen und Werkstattphase
Lehrgangsgebühr9.800 Euro (Start Oktober 2026)9.800 Euro (Start Januar 2027)
Teil III und IVzusätzlich, acht Wochen in Vollzeitzusätzlich, eigener Lehrgang

Die Teilzeitform hält den Mitarbeiter im Betrieb. Sie verlangt von ihm aber zwei Jahre lang Unterricht am Freitagnachmittag und Samstag, zusätzlich zur Arbeit im Betrieb.

Die Vollzeitform ist schneller abgeschlossen. Dafür entsteht in Ihrer Einsatzplanung eine Lücke von gut 13 Monaten, Teil III und IV eingerechnet.

Welche Form passt, hängt von Ihrem Auftragsbuch und von der Belastbarkeit Ihres Gesellen ab. Besprechen Sie beide Wege mit ihm, bevor er sich anmeldet.

Arbeitsverhältnis, Kosten und Förderung: was Sie vor der Anmeldung klären

Vor allen Zahlen steht eine Frage an Sie als Arbeitgeber: Bleibt der Geselle während des Vollzeitlehrgangs angestellt, und zahlt Ihr Betrieb weiter?

Bleibt er angestellt, kommen zwei Wege in Frage. Sie stellen ihn ohne Gehalt frei, und das Arbeitsverhältnis läuft mit einer Rückkehrzusage weiter. Oder Sie zahlen ganz oder teilweise weiter Lohn.

Beide Wege halten Sie schriftlich fest, einschließlich Rückkehrtermin und Rolle danach. Lassen Sie die Vereinbarung rechtlich prüfen, bevor Sie beide unterschreiben.

Was Lehrgang und Prüfung kosten

Der Vollzeitlehrgang für Teil I und II kostet an der BFS 9.800 Euro, wenn er im Oktober 2026 beginnt (BFS, abgerufen im September 2026). Für den Start im März 2027 nennt die Schule 9.900 Euro.

Der Lehrgang für Teil III und IV kostet 2.550 Euro. Die Prüfungsgebühren der Handwerkskammer kommen jeweils hinzu.

Aufstiegs-BAföG: Lehrgangskosten und Lebensunterhalt

Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung beruflicher Fortbildungen. Es fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro (aufstiegs-bafoeg.de, abgerufen im September 2026).

Die geförderten Kosten werden zur Hälfte als Zuschuss gezahlt, der Rest als Darlehen. Nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.

Bei Vollzeitlehrgängen gibt es zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt, der vollständig als Zuschuss gezahlt wird. Für Alleinstehende beträgt er bis zu 1.019 Euro im Monat.

Hier hängt die Förderung an Ihrer Entscheidung zum Lohn. Eigenes Einkommen des Teilnehmers wird oberhalb eines Freibetrags auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet (aufstiegs-bafoeg.de, abgerufen im September 2026).

Zahlen Sie während des Lehrgangs weiter Lohn, sinkt also der staatliche Zuschuss zum Lebensunterhalt. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrem Mitarbeiter durch.

Meisterprämie NRW

Nordrhein-Westfalen zahlt neuen Meisterinnen und Meistern im Handwerk eine Meisterprämie von 2.500 Euro (MAGS NRW, abgerufen im September 2026).

Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung. Den Antrag stellt der neue Meister innerhalb von drei Monaten nach der Prüfung.

Die Prüfung muss laut Ministerium nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt worden sein. Ausgeschlossen ist aber, wer bereits in einem anderen Bundesland eine Meister- oder Aufstiegsprämie beantragt hat.

Aufstiegs-BAföG und Meisterprämie gehen an Ihren Mitarbeiter, nicht an Ihren Betrieb.

Ihr Beitrag liegt woanders: in der Freistellung, in der Vertretung und vielleicht in einem eigenen Zuschuss. Übernimmt Ihr Betrieb Kosten, können Sie eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel schließen.

Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt von Bedingungen ab, die Arbeitsgerichte im Einzelfall prüfen. Auch hier gilt: erst rechtlich prüfen lassen, dann unterschreiben.

Ohne Ihren Servicetechniker: Kältedienst absichern und die Rolle danach festlegen

Der größte Planungsposten ist die Vertretung. In der Kältetechnik hängt sie auch an Vorschriften.

Die frühere F-Gase-Verordnung wurde im März 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase abgelöst (Umweltbundesamt, abgerufen im September 2026). Auch nach der neuen Verordnung setzen Arbeiten an Anlagen mit diesen Kältemitteln zertifiziertes Personal voraus.

Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung, wer in Ihrem Team eine gültige Sachkundebescheinigung besitzt, den sogenannten Kälteschein, und Wartung und Störungsdienst allein übernehmen kann.

Fällt der einzige zertifizierte Kollege weg, brauchen Sie Verstärkung von außen. Das kostet Zeit.

Offene Stellen in Handwerksberufen waren 2025 bundesweit im Schnitt 242 Tage vakant (Bundesagentur für Arbeit, Stand: September 2026). Das ist ein Durchschnitt für ganz Deutschland; eine eigene Zahl für Kältetechniker oder für Wuppertal enthält diese Veröffentlichung nicht.

Auch die Branche meldet Engpässe. In der Konjunkturumfrage 2025 des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) gab mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass der Fachkräftemangel den Geschäftsbetrieb einschränkt (VDKF, Stand: 2025).

Die Rolle nach der Rückkehr

Kälteanlagenbauer heißt das Handwerk, zu dem der Ausbildungsberuf Mechatroniker für Kältetechnik gehört. Es steht als Nr. 18 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig.

Ein Meister kann in einem solchen Handwerk als Betriebsleiter in die Handwerksrolle eingetragen werden (§ 7 Handwerksordnung). Er kann damit Ihre Nachfolge übernehmen, mit demselben Abschluss aber auch einen eigenen Betrieb eintragen lassen.

Legen Sie vor dem Lehrgang schriftlich fest, welche Aufgabe, welche Verantwortung und welche Vergütung nach der Prüfung vorgesehen sind. Sonst stellt sich der frische Meister die Frage nach seiner Zukunft selbst, bei einem anderen Arbeitgeber oder im eigenen Betrieb. Wie Sie solche Perspektiven auch in der Personalsuche sichtbar machen, lesen Sie im Beitrag zur Mitarbeitergewinnung.

Kehrt Ihr Mitarbeiter als Meister in eine neue Rolle zurück, bleibt sein Platz im Kundendienst auch danach offen. An dieser Stelle setzt FokusFachkraft an. Mit unserer Methode Mitarbeiter-Maschine 2.0 sprechen wir Servicetechniker für Kälte- und Klimaanlagen in Ihrer Region gezielt an, auch solche, die gerade nicht aktiv suchen. Mit dieser Methode arbeiten bereits 450+ Fachbetriebe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Erfahrungswert über alle betreuten Positionen liegt bei durchschnittlich 26 Tagen bis zur Besetzung. Am Ende steht mindestens eine vertraglich garantierte Einstellung; Beispiele aus anderen Betrieben zeigen unsere Kundenergebnisse. Wie Sie die frei werdende Stelle rechtzeitig neu besetzen, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Das Aufstiegs-BAföG fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss. Bei Vollzeitlehrgängen kommt ein Zuschuss zum Lebensunterhalt von bis zu 1.019 Euro im Monat für Alleinstehende hinzu; eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird darauf angerechnet.
Quelle
aufstiegs-bafoeg.de, Wie wird gefördert (abgerufen im September 2026)

Vor der Anmeldung: Lernform, Arbeitsverhältnis und Rückkehr festlegen

Entscheiden Sie mit Ihrem Gesellen, ob er Teil I und II in zehn Monaten Vollzeit oder berufsbegleitend in zwei Jahren ablegt, und planen Sie Teil III und IV gleich mit. Vereinbaren Sie schriftlich, ob Sie ihn ohne Gehalt freistellen oder weiter zahlen, und rechnen Sie die Wirkung auf den Unterhaltsbeitrag durch. Klären Sie, wer den Kältedienst mit gültiger Bescheinigung übernimmt, und beginnen Sie früh mit der Suche nach Verstärkung.
Junger Mann sitzt an einem Holztisch und arbeitet mit einem Apple Laptop, während er lächelnd in die Kamera schaut.
FokusFachkraft Redaktionsteam
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Wie lange fehlt mir ein Geselle für die Meisterschule in Maintal wirklich?

Im Vollzeitlehrgang der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik laufen Teil I und II von Oktober 2026 bis September 2027. Mit den acht Wochen für Teil III und IV sind es gut 13 Monate. Berufsbegleitend dauern Teil I und II zwei Jahre, mit Unterricht am Freitagnachmittag und Samstag sowie Blockwochen (BFS, abgerufen im September 2026).

Was übernimmt das Aufstiegs-BAföG, und was bleibt beim Betrieb?

Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro, zur Hälfte als Zuschuss. Im Vollzeitlehrgang kommt ein Zuschuss zum Lebensunterhalt hinzu; Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird darauf angerechnet (aufstiegs-bafoeg.de, abgerufen im September 2026). Bei Ihrem Betrieb bleiben Freistellung, Vertretung im Kältedienst und eine mögliche eigene Kostenbeteiligung.

Bekommt mein Mitarbeiter die Meisterprämie NRW, wenn er die Prüfung in Hessen ablegt?

Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung und ein Antrag innerhalb von drei Monaten. Die Prüfung muss nach Angaben des Ministeriums nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt worden sein (MAGS NRW, abgerufen im September 2026). Wer schon in einem anderen Bundesland eine Aufstiegsprämie beantragt hat, ist ausgeschlossen.

Welche Handwerkskammer nimmt die Meisterprüfung ab, wenn in Maintal gelernt wird?

Für Lehrgänge in Maintal erfolgt die Zulassung zur Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (BFS, abgerufen im September 2026). Die Handwerkskammer Düsseldorf, zu deren Bezirk Wuppertal gehört, ist in diesem Fall nicht die prüfende Kammer. Ihre Prüfungsgebühren kommen zur Lehrgangsgebühr hinzu.

Was kann mein Mitarbeiter mit dem Meisterbrief übernehmen?

Der Kälteanlagenbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A. In einem solchen Handwerk kann ein Meister als Betriebsleiter eingetragen werden (§ 7 Handwerksordnung). Das öffnet den Weg in Ihre Nachfolge, aber auch in die Selbständigkeit. Welche Aufgabe er nach der Prüfung übernimmt, legen Sie am besten vor dem Lehrgang schriftlich fest.

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FAKT
Nordrhein-Westfalen zahlt neuen Meisterinnen und Meistern im Handwerk eine Meisterprämie von 2.500 Euro. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung; die Prüfung muss nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt worden sein.
Quelle
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Meisterprämie (abgerufen im September 2026)
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