Anerkennung, Visum und Ablauf
Vor dem ersten Arbeitstag einer Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU stehen meist Anerkennung und Visum. Dieser Bereich beschreibt diese Schritte und nennt Behörden und Beratungsstellen.
Jeder Artikel beantwortet eine konkrete Frage, meist für einen Beruf in einer Stadt. Die neuesten stehen oben.
In den meisten gewerblichen Berufen darf eine Fachkraft aus der EU sofort anfangen. Kommt die Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU, wird meist vorher geprüft, ob ihr Abschluss dem deutschen Beruf entspricht. Für Berufe aus Industrie und Handel übernimmt das die IHK FOSA, für Handwerksberufe die zuständige Handwerkskammer.
Kommt die Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU, braucht sie zusätzlich ein Visum und einen Aufenthaltstitel. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann diesen Weg verkürzen. Der Betrieb stellt den Antrag dafür mit einer Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Nach der Einreise beginnt die eigentliche Einarbeitung. Sprache, Normen und Arbeitsweisen unterscheiden sich oft von denen im Herkunftsland. Ein erfahrener Kollege an der Seite und ein Sprachkurs neben der Arbeit helfen in den ersten Monaten.
Die Artikel in diesem Bereich zeigen diese Schritte für einzelne Berufe und Städte. Sie nennen auch Schulen und Kammern, bei denen ausländische Fachkräfte fehlende Teile ihrer Ausbildung nachholen können.
Listen geben einen schnellen Überblick über mehrere Berufe, Städte oder Wege.
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Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Beruf. Für die meisten Berufe aus Industrie und Handel ist die IHK FOSA zuständig. Für Handwerksberufe prüft die zuständige Handwerkskammer. Das Ergebnis ist eine volle, eine teilweise oder keine Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss. Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit kann die Fachkraft die fehlenden Teile über eine Anpassungsqualifizierung nachholen. Die Gebühr trägt meist die Fachkraft. Viele Betriebe übernehmen sie, und einige Länder fördern sie.
Eine Einstellung aus dem Ausland dauert meist mehrere Monate. Die Anerkennung, das Visum und der Umzug laufen nacheinander oder teilweise parallel. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann den Teil bei den Behörden deutlich verkürzen. Für eine Stelle, die sofort besetzt werden muss, ist dieser Weg deshalb selten die schnellste Lösung. Planen Sie diesen Weg frühzeitig und parallel zur laufenden Suche in der Region.
Kosten entstehen für die Anerkennung, für Übersetzungen, für das beschleunigte Fachkräfteverfahren und oft für einen Sprachkurs. Dazu kommt der Aufwand für Wohnungssuche und Einarbeitung. Einige Länder und Programme übernehmen einen Teil der Kosten für die Anerkennung. Eine Beratungsstelle vor Ort hilft, mögliche Förderungen frühzeitig zu beantragen. Rechnen Sie außerdem mit Zeit für Behördengänge in den ersten Wochen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie viele geeignete Kandidaten in Ihrer Region erreichbar sind und wie eine Besetzung bei Ihnen ablaufen würde.