Zuschüsse für Einstellung und Qualifizierung
Einige Einstellungen und Weiterbildungen werden öffentlich gefördert. Dieser Bereich gibt einen Überblick über wichtige Programme und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
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Die Agentur für Arbeit und die Länder fördern Einstellungen und Qualifizierungen. Die Programme richten sich oft an bestimmte Gruppen, etwa an Langzeitarbeitslose, an ältere Beschäftigte oder an Menschen ohne Berufsabschluss.
Für Betriebe sind vor allem Zuschüsse zum Lohn und Zuschüsse zur Weiterbildung interessant. Ein Eingliederungszuschuss gleicht zum Beispiel eine längere Einarbeitung aus. Bei einer Weiterbildung übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
Viele Förderungen müssen beantragt werden, bevor die Beschäftigung oder die Weiterbildung beginnt. Ein zu später Antrag wird in der Regel abgelehnt. Beim Eingliederungszuschuss sprechen Betriebe die Agentur für Arbeit deshalb am besten schon vor der Vertragsunterschrift an.
Die Arbeitgeberberatung der Agentur für Arbeit prüft, welche Förderung für eine bestimmte Stelle in Frage kommt. Ein Anruf vor der Einstellung lohnt sich deshalb fast immer.
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Ein Eingliederungszuschuss ist ein Lohnzuschuss der Agentur für Arbeit für Bewerber, die eine längere Einarbeitung brauchen, etwa nach längerer Arbeitslosigkeit. Die Agentur entscheidet im Einzelfall über Höhe und Dauer, einen Anspruch gibt es nicht. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden. Sprechen Sie die Arbeitgeberberatung am besten schon vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag an. Endet das Arbeitsverhältnis früh, kann der Betrieb einen Teil des Zuschusses zurückzahlen müssen.
Ja. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen beschäftigter Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen. Sie übernimmt einen Teil der Lehrgangskosten und zahlt einen Zuschuss zum Lohn, während der Mitarbeiter lernt. Kleine Betriebe erhalten dabei gesetzlich höhere Anteile als große. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden und über eine kurze Schulung hinausgehen. Für Meisterkurse gilt stattdessen das Aufstiegs-BAföG. Diesen Antrag stellt der Mitarbeiter selbst.
Ja. Die Förderung betrifft vor allem die Anerkennung des Abschlusses und nicht den Lohn. Einige Länder übernehmen Kosten für das Anerkennungsverfahren oder für Anpassungsqualifizierungen. Fachkräfte, die noch im Ausland leben, berät die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung. In Deutschland helfen die Beratungsstellen des Netzwerks IQ. Einen allgemeinen Zuschuss zum Lohn gibt es für die Einstellung aus dem Ausland in der Regel nicht.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie viele geeignete Kandidaten in Ihrer Region erreichbar sind und wie eine Besetzung bei Ihnen ablaufen würde.